Zum Lieferkettengesetz

Mit Plakaten wie diesem informierten wir am 11. Oktober 2025 in der Fußgängerzone über die Bedeutung des Lieferkettengesetzes im Textilbereich.

Mit dem Gesetz werden Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, die in §§ 3 bis 10 des Gesetzes festgelegten „menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden“.

Am 1. Januar 2024 wurde der Schwellenwert für betroffene Unternehmen auf 1000 Mitarbeiter gesenkt. Eine repräsentative Untersuchung vom Juli 2020 hatte gezeigt, dass lediglich zwischen 13 und 17 % der befragten Unternehmen die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans (NAP) erfüllen. (Quelle: Wikipedia)